Alle Preise verstehen sich zzgl. 3% Versicherungsgebühr und 19% MwSt.
Rentalfest ist ein Ableger von der Schnittfest GmbH (Schulbusch 29, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Tel.: 0176 931 249 84)
Alle Lieferungen und Leistungen der Schnittfest GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn er durch uns schriftlich bestätigt oder mit der Erfüllung des Auftrags begonnen wurde. Es bleibt ausdrücklich vorbehalten, den Vertragsgegenstand durch einen solchen zu ersetzen, der Mietsache weitestgehend gleichwertig ist. Geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten
Der Mietzins für die Mietsache neben Zubehör richtet sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste zuzüglich Umsatzsteuer und Versicherungsentgelt für die film- und/oder lichttechnische Ausrüstung in der jeweils geltenden Höhe. Einzel- und Pauschalpreise gelten pro Tag. Bei Gerätschaften mit Zubehör gilt der vollständige Listenpreis oder Pauschalpreis auch dann, wenn auf Wunsch des Mieters einzelne Zubehörstücke nicht mitgeliefert wurden.
Die Nutzungsbefugnis des Mieters erstreckt sich nur auf den vertraglich vereinbarten Zeitraum. Der Mietzins wird für den vollständigen Zeitraum der Mietzeit einschließlich An- und Ablieferung berechnet, spätestens aber ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung im Lager Bielefeld oder der Versendung der Waren an den Mieter bis zur Rückgabe. Der Mietzins wird nach vollen Tagessätzen berechnet. Samstage, Sonntage und Feiertage werden voll berechnet. Eine Rückgabe der Geräte an diesen Tagen ist nach Vereinbarung möglich.
Wird die Mietsache nicht bis 10.00 Uhr am Rückgabetag an uns ausgehändigt, wird für den Tag der volle Mietzins berechnet, es sei denn, es ist eine spätere Rückgabe vereinbar oder der Mieter weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Nimmt der Mieter die Mietsache nicht ab, und teilt er uns dies nicht mindestens 2 Tage vor dem vereinbarten Vertragsbeginn mit, so hat er 50 % des auf die vertragliche Laufzeit entfallenden Mietzinses als Schadenersatz an uns zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Sollte uns die vertragsgemäße Übergabe der Geräte an den Kunden dadurch unmöglich werden, dass wir die Geräte ohne unser Verschulden von einem anderen Kunden verspätet oder beschädigt zurückerhalten, so werden wir von unserer Leistung frei und haften für Folgeschäden nur, soweit wir bei dem anderen Kunden deswegen evtl. Schadensersatzansprüche tatsächlich realisieren.
Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen. Will er die Mietsache an einen außerhalb der Bundesr epublik Deutschland gelegenen Ort verbringen, so ist hierzu unsere schriftliche Einwilligung erforderlich. In Ländern, in denen Krieg, Bürgerkrieg, Unruhen oder dergleichen herrschen, oder bei sorgfältiger Prüfung zu erwarten ist, dass innerhalb der Mietze it derartiges auftritt, ist eine Verbringung nur dann möglich, wenn dies von uns schriftlich gestattet und von dem Mieter für den Fall eines Totalverlustes der Mietsache zuvor ausreichend Sicherheit bereitgestellt wird. In jedem sonstigen Falle haftet der Mieter in diesen Ländern für entstandene Schäden in voller Höhe.
Der Mieter trägt grundsätzlich die Transportgefahr. Das gilt auch dann, wenn die Versendung durch uns oder von uns beauftragten Dritten vorgenommen wird. Die Kosten der Ve rsendung und der Rücksendung an unsere gewerbliche Niederlassung einschließlich der Kosten einer ordnungsgemäßen Verpackung trägt der Mieter. Wird die Mietsache vom Mieter ins Ausland verbracht oder auf dessen Wunsch von uns dorthin versandt, verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens. Die daraus resultierenden Kosten trägt der Mieter.
Der Mieter hat uns darüber zu informieren, für welchen Zweck er die Mietsache verwendet. Über Umstände, die unsere Interessen berühren, hat uns der Mieter unaufgefordert zu unterrichten. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen pfleglich und sachkundig zu behandeln. Vorbehaltlich des sachgerechten Austauschs von Leuchtmitteln ist der Mieter nicht berechtigt, an den Mietsachen Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen. Der Mieter verpflichtet sich, unverzüglich nach Erhalt der Mietsachen zu prüfen, ob diese funktionstüchtig sind und der Bestellung entsprechen. Abweichungen hinsichtlich der Zahl, Art und Güte von der Bestellung, dem Lieferschein und / oder der Rechnung sind unverzüglich zu rügen. Transportschäden sind uns sofort, spätestens aber am 1. Werktag nach der Ablieferung an den Mieter anzuzeigen, da andernfalls der Verlust des Versicherungsschutzes droht.
Die Übernahme der Mietsachen gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes. Treten Mängel an den Mietsache n oder Zubehörteilen während der Vertragslaufzeit auf oder kommen derartige Gegenstände abhanden, so ist der Mieter verpflichtet, uns unverzüglich, spätestens jedoch am folgenden Werktage nach dem Vorfall darüber in Kenntnis zu setzen. Der Mieter ist bei M ängeln an der Mietsache nicht von der Zahlung des Mietzinses befreit oder zu dessen Minderung berechtigt, wenn der Mangel nicht unverzüglich nach Empfang angezeigt wird.Der Kunde ist spätestens bei der Rückgabe der Geräte verpflichtet, uns auf evtl. Schäde n an den Geräten aufmerksam zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Schäden nur für möglich hält (z.B. nach Wasserkontakt, Anstoß, außergewöhnlichen oder gefahrenträchtigen Einsatz). Unterlässt dies der Kunde, so gilt dies als arglistige Täuschung m it allen sich daraus ergebenden Rechtsfolgen. Den Mangel der Vollständigkeit sowie offenkundig sichtbare Schäden der Geräte haben wir unverzüglich bei Rückgabe nach einer ersten Sichtprüfung gegenüber dem Kunden zu rügen. Der Kunde ist daher zur Anwesenhei t während der Rückgabe sowie zur Beantwortung evtl. Rückfragen zur Ausrüstung verpflichtet. Bei Mängeln und Schäden, die bei der Übergabe festgestellt und gerügt werden, wird vermutet, dass diese während der Mietzeit entstanden sind. Nach der Rückgabe unte rziehen wir die Geräte einer eingehenden Sichtprüfung und einer Funktionsprüfung. Für dabei festgestellte Schäden haftet der Kunde, wenn wir nachweisen, dass diese nicht während der Zeit zwischen Rückgabe und unserer Überprüfung eingetreten sind. In jedem Falle bleibt dem Kunden jedoch der Nachweis vorbehalten, ein bereits bei der Übergabe schadhaftes Gerät erhalten zu haben.Der Kunde haftet für alle Vermögensnachteile, die uns durch eine verspätete Rückgabe der Geräte entstehen und zwar unabhängig davon, o b der Kunde dies verschuldet hat oder nicht. Gleiches gilt für die Rückgabe beschädigter oder defekter Geräte. Insbesondere kommen neben Reparaturkosten folgende Schäden in Betracht: Die Unmöglichkeit der anderweitigen Vermietung, Leistung von berechtigtem Schadensersatz an einen nachfolgenden Mieter, Kosten der Ersatzanmietung oder Ersatzbeschaffung. Die Verjährungsfrist des § 548 BGB wird auf 1 Jahr verlängert.Bei verspäteter Rückgabe der Geräte schuldet der Kunde für die betreffende Zeit den aktuellen Li stenpreis als Nutzungsentschädigung, auch wenn für die Mietzeit ein geringerer Preis vereinbart ist. Gibt der Kunde Geräte zurück, die während der Mietzeit einen Schaden erlitten haben, für den der Kunde nach diesen Bedingungen haftet, so schuldet der Kund e, neben dem Ersatz des Schadens, den Mietpreis gem. Preisliste bis zur endgültigen Instandsetzung bzw. Geräteneuanschaffung.
Zusätzlich zum Mietpreis trägt der Kunde gemäß unserer Preisliste anteilig die Kosten der obligatorischen Sachversicherung für die Geräte. Der Mietpreis einschl. Versicherungspauschale erhöht sich um den jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz. Erteilte Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig. Der Kunde gerät auch ohne weitere Mahnung spätestens 14 Tage nach dem Rechnungsdatum in Verzug . Wir sind berechtigt, die Übergabe der Geräte oder Waren von einer vollständigen Vorauszahlung abhängig zu machen.
Die Mietsache steht in unserem Alleineigentum. Es ist dem Mieter grundsätzlich untersagt, die Mietsachen entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte zum Gebrauch zu überlassen, wenn nicht unsere schriftliche Einwilligung erteilt wurde. Wir sind berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen, wenn der Mieter die Mietsache unbefugt einem Drit ten überlässt. Gleichzeitig sind wir in diesem Fall zur sofortigen Inbesitznahme der Mietsache berechtigt. Unbeschadet der vorstehenden Regelung ist der Mieter im Falle der entgeltlichen Weitervermietung verpflichtet, die gesamten davon betroffenen Geräte seinem eigenen Versicherungsschutz zu unterstellen und die Schadensregulierung über seine eigene Versicherung vorzunehmen. In derartigen Fällen ist eine Inanspruchnahme unserer Versicherung ausgeschlossen.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Vollstreckungsmaß nahmen in die Mietsachen und bei Pfändungen auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen. Er hat uns in diesen Fällen unverzüglich zu unterrichten. Hält der Mieter das vereinbarte Zahlungsziel nicht ein, sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen u nd die sofortige Herausgabe der Mietsache zu verlangen. Für den Fall der Durchsetzung des Herausgabeanspruchs ermächtigt der Mieter unwiderruflich uns oder von uns beauftragte Dritte, jeden Raum zu betreten, in dem sich die Mietsache oder Teile davon dann befinden. Der Mieter verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, gleich aus welchem Rechtsgrunde.
Für entstandene Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haften wir grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir auch dann, wenn der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde.
Die Haftung wird in Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und voraussehbaren Schaden beschränkt. In diesen Fällen haften wir nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Insbeson dere ausgeschlossen ist eine Haftung für unmittelbar oder mittelbar entstandene Schäden, die durch Funktionsstörungen oder Ausfälle der Mietsache nebst Zubehör am Produktionsort entstehen.
Soweit die Haftung nach den vorbezeichneten Bestimmungen beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Vertreter, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die Mietsachen sind nach den allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (AEB) versichert. Der Versicherungsvertrag beinhaltet einen verschuldensunabhängigen Selbstbehalt in Höhe von 500,00 € pro Schadenfall. Die Versicherungsbedingungen liegen bei uns zur Einsicht bereit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versicherungsvertrag nur in Europa gilt. Will der Mieter die Gerätschaften an einen außereuropäischen Ort verbringen, so hat er dies vor Vertragsschluss mitzuteilen, damit für uns ausreichend Zeit zur Verfügung steht, die Mietsache g egen die Gefahrenerhöhung zu versichern. Bei gefährlichen Einsätzen, wie sie z.B. bei Fahr - , Hubschrauber - , Unterwasser - , Hochsee - (außerhalb der 3 Meilenzone), Hochgebirgsaufnahmen und dergleichen vorliegen, sind zwecks Abschluss einer Zusatzversicherung entsprechende Hinweise an uns bei Vertragschluss zu machen. Die Kosten für eine erforderliche Zusatzversicherung trägt in jedem Falle der Mieter.
Der Mieter ist bei Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder Veruntreuung durch Dritte oder sonstigem Abhandenkomme n der Mietsache verpflichtet, dieses Ereignis unverzüglich polizeilich anzuzeigen und einen ausführlichen Schadensbericht anzufertigen. Das Nichtbefolgen dieser Pflicht führt zur vollständigen Haftung des Mieters. Nach den Versicherungsbedingungen sind Sch äden an Leuchtmitteln und Kathodenstrahlröhren nicht versichert.
Während der gesamten Mietdauer übernimmt der Mieter für die gemieteten Gegenstände samt Zubehör die Haftung, auch für Zufall. Entstehen beim Mieter od er Dritten beim Gebrauch der Mietsache Schäden, die auf eine unqualifizierte oder unsachgemäße Ingebrauchnahme der Mietsache oder des Zubehörs zurückzuführen sind, so haftet der Mieter hierfür uneingeschränkt und hat uns auf Verlangen von der Haftung gegen über Dritten freizustellen. Besteht eine Versicherung für eine Gefahr und wird ein Schaden nicht in der entstandenen Höhe von dieser Versicherung getragen, so haftet der Mieter für den Differenzbetrag. Kathodenstrahlröhren nicht versichert.
Gibt der Mieter die Mietsache mangelhaft oder nicht zu rück, so hat er während der Reparatur oder Wiederbeschaffungszeit Nutzungsausfall in Höhe des Mietzinses zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist
Es ist grundsätzlich Zahlu ng bei Auslieferung bzw. Übergabe vereinbart. Abweichende Zahlungsziele müssen schriftlich vereinbart werden. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt is t. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
Kommt der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses oder eines anderen Betrages in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechne n. Bei einer verzugsbedingten Mahnung sind wir zudem berechtigt, eine Pauschale von 5,00 € zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Vereinbarte Preisnachlässe geraten bei Zahlungsverzug des Mieters sowie bei einer ge richtlichen Geltendmachung unserer Forderungen in Wegfall.
Erfüllungsort für Lieferung und Leistungen aus diesem Vertrag ist Bielefeld . Für die auf Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge und der aus Ihnen folgenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist, wenn der Vertragspartner Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlicher Gerichtsstand Bielefeld .
Mündliche Nebenabreden sind zu diesem Vertrag nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen sowie die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bl eiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung weitestgehend entspricht .